08.02.24

Gürtelrose: Impfung ab 60 empfohlen

Gegen eine schmerzhafte Gürtelrose (Herpes zoster) kann man sich seit einigen Jahren impfen lassen. Eine Gürtelrose wird durch das weltweit verbreitete Varicella-zoster-Virus ausgelöst. Nach einer Windpocken-Erkrankung, welche auch durch das Varicella-zoster-Virus bedingt ist, verbleiben die Erreger in den Nervenzellen nahe dem Rückenmark (Spinalganglien). Jahre bis Jahrzehnte nach der Erkrankung können sie wieder reaktiviert werden und eine Gürtelrose hervorrufen. Eine zweimalige Impfung gegen die Virusinfektion Herpes zoster bekommen Menschen ab 60 Jahren ab sofort von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt - bei erhöhter Gefährdung schon ab 50 Jahren.

Grunderkrankungen erhöhen Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen

Die Impfempfehlung der STIKO für alle Personen ab 60 Jahren berücksichtigt das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten von Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie). Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. Zu dieser Gruppe gehören z.B. Personen mit: HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus sowie immunsupprimierte Personen.

Nach Angaben des RKI erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster. Etwa 5% von ihnen entwickeln als Komplikation die postherpetische Neuralgie.

Quellen: Robert Koch-Institut, Gemeinsamer Bundesausschuss
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