24.09.10

Sprachauffälligkeiten immer abklären lassen

„Die Sprachentwicklung ist für die meisten Kinder eine leichte Übung. Etwa 90 Prozent eines Jahrgangs hätten damit keinerlei nennenswerte Probleme“, erklärt Dr. Monika Rausch, Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl). „Bei etwa jedem zehnten Kind entwickeln sich jedoch behandlungsbedürftige Sprach-, Sprech- oder Stimmstörungen unterschiedlicher Art, bei Kindern mit Behinderungen können auch Schluckstörungen dazu kommen.“

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind mit Deutsch oder mit einer anderen Sprache als Muttersprache aufwächst, oder ob es sogar mehrere Sprachen gleichzeitig lernt. „Hinsichtlich der in der Regel angeborenen Anfälligkeit für Sprachstörungen unterscheiden sich Kinder deutscher oder beispielsweise türkischer oder russischer Muttersprache nicht“, sagt die Logopädin.

Insbesondere bei Kindern mit einem Migrationshintergrund kommt es jedoch immer wieder vor, dass die Mehrsprachigkeit oder auch eventuelle soziale Probleme als Ursache für sprachlichen Auffälligkeiten gehalten, und die Kinder deshalb nicht zu einer Diagnostik beim Experten geschickt werden. „Dies kann schwerwiegende Folgen für die weitere Sprachentwicklung und letztlich für den schulischen und beruflichen Erfolg dieser Kinder haben“, warnt die dbl-Präsidentin. „Deshalb ist es besonders wichtig, bei Sprachauffälligkeiten nicht-deutschsprachiger oder mehrsprachiger Kinder genau zu überprüfen, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt“, betont Rausch.

Eltern und Angehörige sollten sich bei Verdacht auf eine Sprachstörung an ihren Kinder- oder HNO-Arzt wenden. Der HNO-Arzt kann auch eine mögliche Hörschädigung als Ursache für die Sprachauffälligkeiten abklären. Wird aus kinderärztlicher oder HNO-ärztlicher Sicht eine behandlungsbedürftige Sprachstörung diagnostiziert, so erhält der Patient ein Rezept zur Logopädie oder Sprachtherapie. Die Behandlung selbst kann dann von Logopäden, akademischen Sprachheilpädagogen oder ggf. Atem-, Sprech- und Stimmtherapeuten durchgeführt werden. Die Kosten für eine logopädische Behandlung bei Kindern werden komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie